Wahlarzt


 
 

Was ist ein Wahlarzt?

Als Wahlärztin für Allgemeinmedizin habe ich keine Kassenverträge. Das Honorar ist nach jeder Behandlung bar zu entrichten. Eine Begleichung des Honorars durch Überweisung ist individuell durch Vereinbarung möglich Ein Wahlarzt ist ein Arzt mit Ordination, der in keinem Vertragsverhältnis zu Krankenkassen (=Krankenversicherungsträgern) steht. Sie als Patient befinden sich daher im Status eines Privatpatienten und der betreuende Wahlarzt unterliegt keinerlei durch die Krankenkassen auferlegten Einschränkungen. Daher ist einerseits eine völlig individuelle Betreuung möglich, andererseits müssen alle Kosten der Behandlung vorerst einmal von Ihnen selbst getragen werden.
 

Was sind die Vorteile eines Wahlarztes?

Als Wahlärztin habe ich ausreichend Zeit, mich Ihren Problemen zu widmen, wobei wir gemeinsam einen Weg zu finden versuchen, Ihre körperliche und seelische Harmonie wiederherzustellen. Mein komplementärmedizinisches Angebot umfasst auf Basis meiner schulmedizinischen Erfahrung eine ganzheitliche Sichtweise auf Körper, Geist und Psyche. Nicht als Alternative, sondern als sinnvolle Ergänzung sind meine Schwerpunkten Klassische Homöopathie, Akupunktur und Ernährungsmedizin, zu denen ich zuletzt die Vitalfeldtherapie und die BIA-Messung hinzugefügt habe.
 
Ich bemühe mich:
  • um kurzfristige Terminvergabe
  • keine bis geringe Wartezeiten
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten der Umgebung
Alle Termine sind verbindlich und werden, falls sie nicht rechtzeitig abgesagt werden, berechnet.  

Kostenrückerstattung

Gesund und Fit durchs Leben

Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit den Krankenkassen. Ich orientiere mich an den Honorarempfehlungen für Wahlärzte der Österreichischen Ärztekammer. Honorare werden direkt zwischen Patient und Arzt verrechnet. Mit der der Honorarnote, die Sie von mir bekommen, können Sie bei manchen Krankenkassen um eine teilweise Rückerstattung ansuchen. Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog enthalten sind, wie Akupunktur oder Impfungen, erfolgt keine Kostenrückerstattung durch die Krankenkassen. Einige Zusatzversicherungen übernehmen die Bezahlung des Wahlarzthonorars oder zumindest einen Kostenanteil.
 

 

 
 
Stand April 2019
 
 

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Mitgliedschaft

Mitglied der:
 
ÖGHM:
Österreichische Gesellschaft für homöopathische Medizin
 
ÖAIE:
Österreichisches Akademisches Institut f. Ernährungsmedizin
 
OGKA:
Österreichische Gesellschaft für kontrollierte Akupunktur und TCM

Notfallnummern

141 Ärztenotdienst
+43 1 406 43 43 Vergiftung

122 Feuerwehr
133 Polizei
144 Rettung
140 Bergrettung
122 Wasserrettung

112 Euronotruf

147 Rat auf Draht
142 Telefonseelsorge
+43 1 717 19 Frauen Notruf
+43 1 313 30 Psych. Hilfe

Ärzte und Sozialmedizinische Dienste in Pottendorf

Den Bereitschaftsarzt am Wochenende erreichen Sie unter der Rufnummer

+43 664 40 80 141

 
von Montag bis Freitag erreichen Sie während der Nachtstunden (von 19:00h bis 07:00h), mit Ausnahme vor und an einem Feiertag, den NÖ-Ärztedienst unter der

Tel. Nr. 141

Ordination Hartlgasse 15 | A-2486 Pottendorf

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